Schnelle Hilfe: Die häufigsten Fragen und Antworten


Brauche ich für LidoGalen® ein Rezept?
Nein, Sie benötigen für LidoGalen kein Rezept. Sie können LidoGalen® rezeptfrei in der Apotheke kaufen.
Wie viel LidoGalen® Creme muss ich anwenden?
Die Menge richtet sich nach dem Anwendungsgrund.
Bei Erwachsenen und Kindern über 1 Jahr wenden Sie 1 – 2,5 g Creme an, um einen ca. 2,5 x 2,5 cm großen Hautbereich, z. B. den Einstichort einer Nadel, zu betäuben. Bei Säuglingen über 1 Monat darf nicht mehr als 1 g Creme verwendet werden. 1 g Creme entspricht bei der 5-g-Tube ca. einer Länge von 5 cm herausgedrückter Creme oder bei der 30-g-Tube einer Länge von 3,5 cm.
Größere Hautbereiche dürfen nur bei Erwachsenen mit LidoGalen® betäubt werden. Dosieren Sie 1,5 bis 2 g pro Hautbereich/Oberfläche von 10 qcm. Betäuben Sie maximal 300 qcm.
Zum Vergleich: 200 qcm entspricht dem Gesicht, 300 qcm einem Arm.
Wie lange muss LidoGalen® einwirken, bis die Betäubung eintritt?
Die schmerzkontrollierende Wirkung tritt nach ca. 30 Minuten ein.
Tragen Sie LidoGalen® mindestens 30 Minuten vor Beginn des Eingriffs auf. Um ein versehentliches Abwischen zu verhindern, können Sie die aufgetragene Creme mit einem Verband abdecken.
Wie kann ich die Auftragsmenge in Gramm bestimmen?
1 g Creme entspricht bei der 5-g-Tube ca. einer Länge von 5 cm herausgedrückter Creme oder bei der 30-g-Tube einer Länge von 3,5 cm.
Wie lange hält die Wirkung an?
Die Wirkung von LidoGalen® hält, nach dem Entfernen (Abwischen), ca. 2 Stunden an und beginnt dann langsam abzunehmen. LidoGalen® blockiert alle Empfindungen in dem behandelten Hautbereich. Kratzen, Reiben sowie Hitze- und Kälteanwendungen sollten Sie daher vermeiden bis die Betäubungswirkung abgeklungen ist.
Darf LidoGalen® bei einem Kind anwendet werden?
LidoGalen® ist für Kinder und Säuglinge ab 1 Monat geeignet.
Bei Säuglingen von 1 – 3 Monaten darf nicht mehr als 1 g Creme verwendet werden, diese darf nicht länger als 1 Stunde auf der Haut bleiben.
Bei Säuglingen von 3 bis 12 Monaten darf nicht mehr als 1 g Creme verwendet werden, diese darf nicht länger als 4 Stunden auf der Haut bleiben.
Bei Kindern ab 1 Jahr können Sie 1 – 2,5 g Creme anwenden, diese darf nicht länger als 5 Stunden auf der Haut bleiben.
1 g Creme entspricht bei der 5-g-Tube ca. einer Länge von 5 cm herausgedrückter Creme oder bei der 30-g-Tube einer Länge von 3,5 cm.
Kann ich LidoGalen® vor einer Tätowierung oder vor dem Entfernen einer Tätowierung einsetzen?
Ja. LidoGalen® können Sie in der empfohlenen Dosierung zur Betäubung größerer intakter Hautareale bis 300 qcm (entspricht einem Arm), wie z. B. vor einer Tätowierung anwenden.
Darf LidoGalen® auf der Schleimhaut angewendet werden?
Nein. LidoGalen® darf z. B. nicht in der Nase, im Mund, auf den After oder auf die Schleimhaut der Geschlechtsorgane aufgetragen werden.
Gibt es eine Möglichkeit die Wirkung von LidoGalen Creme zu verstärken?
Nach dem Auftragen der Creme können Sie die behandelte Hautstelle abdecken, beispielsweise mit einem wasserfesten Pflaster oder Verband. Hierdurch läßt sich die Wirkung von LidoGalen Creme intensivieren.

- Zur effektiven Schmerzkontrolle
- für kleine und große Hautareale geeignet
- Kurze Einwirkzeit von nur 30 Minuten
- Lange Wirkdauer mit ca. 2 Stunden
- Auch für Säuglinge ab 1 Monat
- Gut verträglich
LidoGalen® 40 mg/g Creme
Wirkstoff:
Lidocain
Anwendungsgebiete:
LidoGalen® betäubt die Hautoberfläche vorübergehend und lindert somit Schmerzen beim Einführen einer Nadel in eine Vene (Venenpunktion oder Legen von Venenkanülen), wenn dies für medizinische Zwecke wie etwa zum Entnehmen von Blut für Labortests erforderlich sein sollte. Es wird bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern im Alter von mindestens einem Monat angewendet. Es kann auch verwendet werden, um die Haut vor schmerzhaften oberflächlichen Behandlungen auf größeren unversehrten Hautbereichen zu betäuben, diese Verwendung gilt nur für Erwachsene.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Apothekenpflichtig
Stand:
Oktober 2024
